Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit in Kraft. Die Regeln der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 / 46 / EG“, kurz DSGVO, dürfen nicht ignoriert werden. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Sanktionen: bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Umsatzes. Man muss diese Regeln jedoch nicht nur befolgen, man muss deren Einhaltung auch belegen können, und Verstöße sind meldepflichtig.
Aufgrund der Vorgaben durch die neue DSGVO müssen diverse Themen überprüft und technisch sowie organisatorisch auf den rechtlich neuesten Stand gebracht werden:
- Datenschutzorganisation
- Datenschutzmanagement
- IT-Sicherheitsmanagement
- Einsatz von Dienstleistern